XRechnung erstellen: kostenlos online, Version 3.0 als XML
Die XRechnung ist das Format, das die meisten Behörden in Deutschland verlangen und das auch immer mehr Unternehmen annehmen. Mit dem Konverter erstellen Sie derzeit ohne Kosten und ohne Anmeldung eine XRechnung 3.0 in der CII-Syntax: Rechnung hochladen, Pflichtangaben ergänzen, geprüfte XML herunterladen.
Was eine XRechnung ist
Die XRechnung ist eine reine XML-Datei nach der europäischen Norm EN 16931 mit deutschen Zusatzregeln (CIUS), die die KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats herausgibt. Zulässig sind zwei Syntaxen, UBL und UN/CEFACT CII; der Konverter erzeugt XRechnung 3.0 in der CII-Syntax. Ein festes Layout hat die XRechnung nicht: Die Software des Empfängers stellt die Daten dar. Zum Lesen öffnen Sie die Datei im XRechnung-Viewer.
Mehr dazu: XRechnung-Viewer
Derzeit ohne Kosten und ohne Anmeldung
Das Erstellen kostet derzeit nichts, und Sie brauchen weder ein Konto noch eine Installation: Sie nutzen den Konverter direkt im Browser. Statt Ihre Rechnung neu in ein Formular abzutippen, laden Sie das PDF hoch, das Sie ohnehin schreiben. Vor dem Download wird die XML gegen die Schematron-Regeln der KoSIT geprüft (EN 16931 und XRechnung 3.0, Prüfregeln 3.0.2). Der Download startet nur, wenn die Prüfung bestanden ist; sonst sehen Sie die verletzten Regeln mit Nummer. Für einzelne Rechnungen an Bundesbehörden bieten auch die Portale ZRE und OZG-RE eine kostenlose Weberfassung an; dafür legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Für den Konverter sind kostenpflichtige Pakete geplant.
Pflichtangaben der XRechnung
Neben den üblichen Rechnungsangaben verlangt die XRechnung: eine Käuferreferenz (BT-10, Regel BR-DE-15), bei Behörden die Leitweg-ID, im B2B-Bereich etwa eine Bestellnummer; einen Ansprechpartner des Verkäufers mit Telefonnummer und E-Mail (BR-DE-2, BR-DE-5, BR-DE-6, BR-DE-7), im Konverter die Felder Kontakt-Telefon und Kontakt-E-Mail; elektronische Adressen von Verkäufer und Käufer (BT-34 und BT-49), meist eine E-Mail-Adresse; Zahlungsangaben, bei Überweisung mit IBAN (BR-DE-1, BR-DE-23). Lassen Sie das Feld Leitweg-ID leer, schreibt der Konverter den Platzhalter „n/a“. Damit ist BR-DE-15 formal erfüllt, aber ein Behördenportal kann die Rechnung nicht zuordnen. Ob eine eingetragene Leitweg-ID stimmt, prüft keine Regel.
Mehr dazu: Leitweg-ID · Leitweg-ID in der Vorlage · E-Rechnung-Vorlage & Starter-Kit · XRechnung Fehlercodes
In drei Schritten zur XRechnung
1. Rechnung als PDF hochladen (bis ca. 4 MB). 2. Erkannte Angaben prüfen und die Pflichtangaben ergänzen. 3. XRechnung wählen und die XML herunterladen. Was PDF-Rechnungen meist fehlt und was bei gescannten Belegen gilt, erklärt die ausführliche Anleitung.
Mehr dazu: PDF in XRechnung umwandeln
XRechnung an Behörden und Unternehmen senden
Wer Bundesbehörden beliefert, muss seit dem 27. November 2020 elektronisch abrechnen; ausgenommen sind etwa Direktaufträge bis 1.000 € netto. Rechnungen an den Bund laufen über die Portale ZRE oder OZG-RE oder über Peppol; Länder und Kommunen nutzen eigene Wege und regeln die Pflicht selbst. Im B2B-Bereich müssen seit dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; ausstellen müssen sie ab dem 1. Januar 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 alle. Senden Sie die XRechnung anstelle des PDFs, nicht zusätzlich, und übernehmen Sie Korrekturen auch in Ihre Ursprungsrechnung.
Mehr dazu: XRechnung an Behörden senden · E-Rechnungspflicht 2027 & 2028
Grenzen
Unterstützt wird ein Steuersatz je Rechnung, zum Beispiel 19 % oder 7 %. Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis (etwa von Kleinunternehmern), steuerfreie Leistungen, mehrere Steuersätze oder komplexe Rabatte bilden Sie besser in einer Rechnungssoftware ab. Der Konverter erzeugt nur Rechnungen (keine Gutschriften oder Stornorechnungen), nur die CII-Syntax (kein UBL) und hat keine Texterkennung (OCR) für Scans. Die Prüfung ist keine Zertifizierung und ersetzt keine Steuerberatung; das Tool ist kein offizieller Dienst der KoSIT.
Datenschutz
Hochgeladene Dateien werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und von uns nicht gespeichert. Zur Felderkennung kann der aus dem PDF extrahierte Rechnungstext an einen KI-Dienstleister in den USA übermittelt werden; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, Abschnitte 3 und 4.
Mehr dazu: Datenschutzerklärung
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Häufige Fragen
Ist das Erstellen der XRechnung kostenlos?
Derzeit ja: Sie erstellen XRechnungen ohne Kosten, ohne Anmeldung und ohne Installation. Für den Konverter sind kostenpflichtige Pakete geplant. Kosten entstehen nur, wenn Sie ausdrücklich ein Paket bestellen; den Preis sehen Sie vorher.
Welche XRechnung-Version wird erzeugt?
XRechnung 3.0 in der CII-Syntax (UN/CEFACT Cross Industry Invoice), geprüft mit den KoSIT-Prüfregeln 3.0.2. Die UBL-Syntax erzeugt der Konverter nicht.
Brauche ich eine Leitweg-ID?
Bei Rechnungen an Behörden ja: Die Leitweg-ID gehört in die Käuferreferenz (BT-10) und steht meist in der Bestellung. Im B2B-Bereich tragen Sie eine andere Käuferreferenz ein, etwa eine Bestellnummer. Bleibt das Feld leer, setzt der Konverter nur den Platzhalter „n/a“; ein Behördenportal kann die Rechnung dann nicht zuordnen.
Kann ich statt einer XRechnung eine ZUGFeRD-Rechnung schicken?
Oft ja. Die Rechnungsportale des Bundes (ZRE und OZG-RE) nehmen auch ZUGFeRD ab Profil EN 16931 an; Länder und Kommunen regeln das eigenständig, und viele verlangen die XRechnung. Geschäftskunden fragen Sie am besten, welches Format sie verarbeiten. Der Konverter erzeugt beides aus derselben PDF-Rechnung.
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