E-Rechnungspflicht 2027 & 2028: Was Unternehmen wissen müssen
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland schrittweise Pflicht.
Die Stufen im Überblick
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Bis Ende 2026 dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versendet werden. 2027 gilt die Übergangsfrist nur noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
Zulässige Formate
Zulässig sind Formate nach der europäischen Norm EN 16931, in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931.
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Häufige Fragen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle Unternehmen im B2B-Bereich.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format nach EN 16931 vorliegen, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung.
Welche Ausnahmen gibt es?
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise sind ausgenommen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.