E-Rechnung im Handwerk: was Handwerksbetriebe jetzt tun müssen
Ob Elektriker, Maler, SHK oder Tischler: Sobald Sie für Unternehmen arbeiten, betrifft Sie die E-Rechnungspflicht.
Privatkunden und Geschäftskunden
Rechnungen an Privatkunden dürfen weiter als PDF oder auf Papier verschickt werden. Für Aufträge von Hausverwaltungen, Bauträgern oder anderen Firmen gilt die Pflicht ab 2027 bzw. 2028.
Öffentliche Aufträge
Für Aufträge von Bund, Ländern und vielen Kommunen ist die XRechnung schon heute Pflicht. Sie brauchen dafür die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers.
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Häufige Fragen
Muss meine Handwerkersoftware E-Rechnungen können?
Nicht zwingend. Sie können das PDF aus Ihrer Software mit unserem Konverter in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln.